Weltweit werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien verwendet. Deshalb kann es vorkommen, dass ein identischer Stoff in unterschiedlichen Ländern, gleichzeitig als toxisch, gesundheitsschädlich oder als nicht gefährlich eingestuft wird.
Beispiel: Stoff mit LD50 (oral) = 257 mg/kg
Region |
Eingestuft als |
EU |
Gesundheitsschädlich |
USA, Kanada |
Giftig |
Australien |
Gesundheitsschädlich |
Japan, Korea |
Giftig |
Malaysia, Thailand |
Gesundheitsschädlich |
Indien |
Nicht giftig |
Neuseeland |
Gefährlich |
China |
Nicht gefährlich |
GHS wird eine Anzahl von weltweit harmonisierten Kriterien für die Einstufung von physikalischen Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren einführen.
GHS legt einen weltweit einheitlichen Austausch von Informationen fest:
GHS wird sowohl die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als auch die Produktsicherheit enorm erhöhen. Auf globaler Ebene werden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen verbessert.
Alle EU-Mitgliedstaaten haben Ende 2008 GHS
übernommen. Bis zum 1. Dezember 2010 (für Stoffe) bzw. 1.Juni 2015 (für
Gemische) haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, gemäß den neuen GHS-Kriterien
einzustufen und zu kennzeichnen. In der Zwischenzeit können die EG-Richtlinien
über gefährliche Stoffe und die EG-Richtlinien über gefährliche Zubereitungen
jeweils parallel mit GHS angewandt werden. Deshalb werden sich chemische
Produkte mit der neuen oder der alten Etikettierung gleichzeitig in Umlauf
befinden. Produkte, die schon mit der alten Etikettierung auf dem Markt sind,
dürfen noch weitere 2 Jahre nach Ablauf der jeweiligen Fristen verkauft
werden.
Am deutlichsten wird die Veränderung im Informationsaustausch der Gefahren ausfallen. Die alten Symbole und deren Gefahrbezeichnungen sowie die Gefahren- und Sicherheitssätze (R- und S-Sätze) werden durch die neuen Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahrhinweise (Hazard Statements) und Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) ersetzt. Es wird grundlegende Veränderungen in der Fachsprache geben.„Sehr giftig“ wird zum Beispiel durch „Lebensgefahr“ ersetzt.
Die bisherigen Gefahrenbezeichnungen (z.B. leicht entzündbar oder toxisch) fallen weg. Stattdessen wird ein Signalwort verwendet. Das Signalwort gibt Aufschluss über den Gefährdungsgrad und weist dem Nutzer die potentielle Gefahr aus.In GHS stehen zwei verschiedene Signalwörter zur Verfügung: „Gefahr“ steht für eine schwerwiegendere Gefahrenkategorie und „Achtung“ deutet auf eine niedrigere Gefahrenkategorie hin.
Die neuen Gefahrenpiktogramme:
(Beispiele für zugeordnete
Gefahrenklassen)
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Sicherheitsdatenblätter müssen geändert werden. Mit Inkrafttreten
der REACh-Verordnung am 01. Juli 2007 wurden beim Sicherheitsdatenblatt bereits Änderungen wirksam. Da es sich in erster Linie um formale Änderungen handelt, werden unsere Sicherheitsdatenblätter bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung in das neue REACh-Format übertragen. Mit Anlaufen der Registrierungsaktivitäten von Herstellern und Importeuren ab Mitte 2008 werden sukzessive inhaltliche Erweiterungen des Sicherheitsdatenblattes folgen: - Registrierungsnummer, - Anwendungen, - Expositionen und Empfehlungen für das Risikomanagement bei gefährlichen Stoffen, - GHS Wir werden alle diese Neuerungen zeitgerecht und umfassend übernehmen. | |
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Kennzeichnungen der Gebinde (Etiketten) müssen geändert werden. Dies betrifft unter Umständen auch den Anwender, wenn er Produkte in kleinere Gebinde umfüllt. | |
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Gefahrstoffkataster müssen angepasst werden. | |
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Betriebsanweisungen müssen überarbeitet werden. | |
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Mitarbeiter müssen intensiv geschult werden. |
Einige weiterführende Links zum Thema GHS:
http://www.bgchemie.de/REACH-GHS
http://www.gischem.de/e1_allgm/ghs.htm
ttp://www.reach-info.de/ghs_verordnung.htm